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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. "Auftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Inserenten in unserem Online-Portal.

2. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH (nachfolgend "MVD" genannt) nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass MVD zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von MVD beruht.

3. MVD behält sich vor, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von MVD abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für MVD unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Vorlagen (Bild, Logo) ist der Auftraggeber verantwortlich.

5. Der Auftraggeber hat bei unrichtigem oder bei unvollständigem Text der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt MVD eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für den betreffenden Auftrag zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von MVD, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von MVD für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet MVD darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Auftragsentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

6. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. MVD kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist MVD berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

8. Erfüllungsort ist Halle. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von MVD. Soweit Ansprüche von MVD nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von MVD vereinbart.


Zusätzliche Geschäftsbedingungen von MVD

a) Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Auftrages die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen von MVD an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die ergänzenden Hinweise innerhalb der Preisliste von MVD sind Bestandteil der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen.

b) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, MVD von Ansprüchen Dritter freizustellen.

c) MVD wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Aufträge die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Bei fernmündlich aufgegebenen Terminänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt MVD für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet MVD nicht für Fehler aufgrund undeutlich geschriebener Aufträge. Platzierungsvorgaben sind nicht verbindlich. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

d) Entdeckt MVD auf einer ihm überstellten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Eine Speicherung etwaiger digitalisierter Vorlagen über den Abschluss des Auftrags hinaus erfolgt nicht. Der Datensatz wird danach von MVD gelöscht. Nicht zuzuordnende Anzeigendaten werden nach 4 Wochen gelöscht.

e) Bei Änderungen der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

f) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.

g) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste von MVD zu halten.

h) Aufträge von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden zu Ortspreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.

i) Bei Wiederholungsaufträgen muss der Auftraggeber die Richtigkeit seiner Anzeige sofort nach Erscheinen überprüfen. MVD erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungslegung zu erheben.

j) MVD speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten - aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus -, die gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden.