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Mündlicher Arbeitsvertrag: Das gilt bei einer mündlichen Jobzusage

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Die meisten Verträge werden schriftlich geschlossen. Doch manchmal gehen die Vertragsparteien auch ein mündliches Arbeitsverhältnis ein. Aber ist ein mündlicher Arbeitsvertrag genauso bindend wie die schriftliche Version? Welche Nachteile hat ein solches Arbeitsverhältnis und worauf müssen Sie achten, wenn Sie den mündlichen Arbeitsvertrag kündigen wollen?

Ist der mündliche Arbeitsvertrag rechtswirksam?

Der Arbeitsvertrag ist an keine Form gebunden. Das bedeutet, dass auch ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend ist. Wichtig ist aber, dass die beiden Vertragsparteien mit den folgenden Vereinbarungen einverstanden sind:

  • Vertragsparteien: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Tätigkeiten
  • Arbeitsbeginn

Wenn Sie eine mündliche Zusage erhalten haben, haben Sie einen Anspruch auf den Arbeitsplatz. Allerdings fehlt der Beweis. Deshalb hat sich beim Arbeitsvertrag die Schriftform durchgesetzt.

Ausnahme „Befristung“: Für befristete Arbeitsverträge fordert das Arbeitsrecht einen schriftlichen Vertrag. Wurde ein befristetes Arbeitsverhältnis mündlich abgeschlossen, wird er als unbefristet angesehen.

Außerdem gibt es ein paar Sonderfälle, in denen die mündliche Zusage keine rechtliche Bindung hat:

  • Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer können keinen Nachweis über die Vereinbarung erbringen.
  • Vor Beginn der Tätigkeit widerruft oder kündigt der Arbeitnehmer eine oder alle Regelungen des Vertrages.
  • Ein Entscheidungsträger hat dem Arbeitsvertrag noch nicht zugestimmt.

Mündliche Zusage – darauf sollten Sie achten

Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen. Doch bis der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis erstellt wurde, kann viel Zeit vergehen. Viele Bewerber wünschen sich jedoch einen Nachweis, damit sie die Vereinbarungen belegen können. Wie wäre es, die Jobzusage mit dem Handy aufzunehmen? Oder Sie schreiben die wichtigsten Punkte einfach auf. Der Arbeitgeber kann die Gültigkeit mit seiner Unterschrift bestätigen.

Doch was passiert, wenn Sie die Regelungen aus dem mündlichen Arbeitsvertrag nicht beweisen können? In so einem Falle ist der Arbeitnehmer durch das Gesetz geschützt. Die gesetzlichen Regelungen gelten immer, wenn sich die Vertragsparteien nicht einig sind.

Die Gesetze enthalten Aussagen zu:

  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Pausen
  • Krankheitsfall
  • Tarifvertrag
  • Kündigung
  • Lohn

Mündlicher Arbeitsvertrag – wie kündigen?

Sie befinden sich in einem Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Vertrag? Dann fragen Sie sich vielleicht, ob und wie ein mündlicher Arbeitsvertrag gekündigt werden kann? Sie können schriftliche und mündliche Arbeitsverträge auf die gleiche Weise kündigen. Für die Kündigung ist jedoch die Schriftform vorgesehen.

Wichtig: Eine mündliche Kündigung ist immer (auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag) unwirksam!

Um den mündlichen Arbeitsvertrag rechtzeitig zu kündigen, müssen Sie aber auch wissen, welche Fristen einzuhalten sind. Grundsätzlich gilt:

  • Wenn Sie mündlich eine Kündigungsfrist vereinbart haben, hat diese Vereinbarung Gültigkeit.
  • Falls es jedoch einen Tarifvertrag gibt, gelten die dortigen Regelungen.
  • Sofern es weder mündliche noch tarifvertragliche Vereinbarungen gibt, gelten die Kündigungsfristen im Gesetz.

Das sind die gesetzlichen Kündigungsfristen im Überblick:

  • Immer: Bei einem wichtigen Grund dürfen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer fristlos kündigen.
  • Innerhalb der Probezeit: Für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist.
  • Nach der Probezeit: Der Arbeitnehmer kann mit einer Frist von vier Wochen entweder zum 15. oder zum Ende des Monats kündigen. Der Arbeitgeber kann nur zum Ende des Monats kündigen und muss sich bezüglich der Frist an der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers orientieren.

Mündlicher Arbeitsvertrag – die Nachteile

Eine mündliche Zusage ist mit Nachteilen verknüpft, weil es keine Beweise gibt. Wie gehen Sie vor, wenn Sie den versprochenen Arbeitsplatz nicht bekommen oder der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt? Um Ihren Anspruch durchzusetzen, müssen Sie einen Nachweis über den Vertrag erbringen. Denn im Arbeitsrecht ist geregelt, dass der Arbeitnehmer die Beweise liefern muss. Ohne schriftlichen Nachweis ergibt sich das Problem, dass die Aussage des Arbeitnehmers gegen die Aussage des Arbeitgebers steht.

Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und mit dem Nachweisgesetz (kurz: NachwG) darauf reagiert. In dem Nachweisgesetz steht geschrieben, dass der Arbeitgeber die wichtigsten Vereinbarungen des Arbeitsverhältnisses niederschreiben muss.

Welche Informationen gehören in den Nachweis?

Haben Sie einen mündlichen Arbeitsvertrag, bedarf es eines Nachweises. Gemäß dem NachwG müssen diese Informationen in der Niederschrift des Arbeitgebers enthalten sein:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn der Arbeitstätigkeit
  • Berufsbeschreibung
  • Arbeitszeiten
  • Bezifferung der Lohn- und Sonderzahlungen
  • Urlaubsregelungen
  • Angaben zur Probezeit
  • Pausenregelungen
  • Kündigungsfristen und Kündigungsverfahren
  • Informationen zum Schichtsystem
  • Umgang und Bezahlung der Überstunden
  • Hinweis auf geltende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
  • Hinweis auf andere rechtsbindende Regelungen

Der Arbeitgeber muss diese Inhalte schriftlich festhalten. Die Schriftform ist mit einer E-Mail oder einer Nachricht auf dem Handy nicht erfüllt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Nachweis persönlich oder postalisch erhalten muss.

Wichtig: Der schriftliche Nachweis ist kein Arbeitsvertrag!

Arbeitnehmer, die ab dem 01.08.22. mit der Arbeit beginnen, bekommen dieses Dokument spätestens mit Beginn der Tätigkeit. Arbeitnehmer, die schon länger in dem Unternehmen arbeiten, können den Nachweis ebenfalls verlangen. Allerdings hat der Arbeitgeber eine Woche Zeit dafür.

Ausnahme: Aushilfen, die für maximal einen Monat beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung.

Nun sind Sie mit den theoretischen Grundlagen zum mündlichen Arbeitsvertrag gewappnet und können sich in das Berufsleben stürzen. Erschaffen Sie Ihre Zukunft neu, finden Sie aktuelle Stellenangebote auf jobs.volksstimme.de und reichen Sie Ihre Bewerbung ein!