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Darf man 2 Minijobs haben? Alles zu den Regeln, Steuern & Verdienst

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Sie fragen sich, ob Sie mehr als einen Minijob auf einmal haben dürfen? Die Beantwortung der Frage ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zudem gibt es in einigen Fällen unterschiedliche Dinge zu beachten. Es kommt darauf an, ob Sie bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausüben oder Sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet sind. Auch die Steuer und Sozialversicherung spielt bei den Minijobs eine wichtige Rolle. Lesen Sie jetzt, unter welchen Voraussetzungen zwei Minijobs auf einmal möglich sind.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der die monatliche Einkommensgrenze den Betrag von 538 Euro nicht überschreitet. Die Arbeitgeber melden ihre Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale an, wodurch die Beschäftigung legal ist, und Sie unfallversichert sind. Beim aktuellen Mindestlohn von 12,41 Euro die Stunde (Stand November 2024) liegt die maximale Stundenzahl im Monat damit bei 43 Stunden. Beschäftigte arbeiten im Schnitt zwei oder drei Tage in der Woche für wenige Stunden. Es gibt jedoch viele Minijobs, die weitaus weniger Stunden pro Woche anbieten. Dies ist beispielsweise bei 165 Euro Jobs der Fall. Bei diesen kommen Sie auf maximal drei oder vier Stunden die Woche.

Darf man 2 Minijobs haben: Was ist erlaubt?

Wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben, also weder in Teilzeit noch Vollzeit arbeiten, können Sie 2 Minijobs gleichzeitig ausüben. Dies ist oft verlockend, wenn eine Beschäftigung ein sehr geringes wöchentliches Stundenvolumen hat. Gibt es in diesem Job keine Möglichkeit, die Stunden aufzustocken, kann ein weiterer angenommen werden.

Darf man ohne Hauptbeschäftigung also immer 2 Minijobs haben? Um sozialversicherungsfrei zu bleiben, darf der monatliche Verdienst aus zwei Minijobs die 538 Euro nicht überschreiten. Liegt der Verdienst darüber, ist er versicherungspflichtig und muss versteuert werden. Wenn Sie beispielsweise beim ersten Arbeitgeber 200 Euro im Monat verdienen und beim zweiten 250 Euro im Monat, sind beide Beschäftigungsverhältnisse Minijobs. Sie bleiben zusammen unter der Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich und können von beiden Arbeitgebern bei der Minijobzentrale angemeldet werden.

Wenn Sie hingegen bei einem Arbeitgeber bereits 538 Euro verdienen und einen weiteren Minijob annehmen, überschreiten Sie die Verdienstgrenze. Sie müssen beiden Arbeitgebern Bescheid geben und diese müssen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden und bei der Minijob-Zentrale abmelden. Damit werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Dasselbe gilt bereits, wenn Sie mit beiden Minijobs zusammen 539 Euro verdienen. Sobald Sie als Minijobber die Grenze von 538 Euro überschreiten, entfällt der Minijob-Status.

Generieren Sie mit allen Minijobs zusammen mehr als 538 Euro monatlich, ist Ihr Einkommen sozialversicherungspflichtig. Sie müssen demnach Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung und Steuern zahlen. Letzteres geschieht durch die jährliche Einkommenssteuererklärung oder bereits im Voraus, durch vierteljährliche Steuervorauszahlungen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Jahreseinkommen ab und wird von Ihrem zuständigen Finanzamt ermittelt.

Ein Hauptjob und zwei Minijobs

Es ist Ihnen erlaubt, neben Ihrem Hauptjob genau einen Minijob auszuüben. Dieser kann bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden und ist nicht versicherungspflichtig.

Nach dem Arbeitsgesetz darf in Deutschland an sechs Tagen in der Woche acht Stunden gearbeitet werden, womit Sie auf 48 Arbeitswochenstunden kommen. Arbeiten Sie im Hauptjob Teilzeit, können Sie oft ohne Probleme zwei Minijobs annehmen. Sie dürfen jedoch nur den ersten Nebenjob bei der Minijob-Zentrale anmelden. Eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung muss bei der Krankenkasse gemeldet werden, da Ihr hauptsächliches Beschäftigungsverhältnis und der erste Minijob zusammengerechnet werden. Zudem sollten Sie alle Ihre Arbeitgebenden über Ihre weiteren Tätigkeiten als Minijobber informieren.

In einigen Ausnahmefällen sind auch 60 Wochenstunden für Arbeitnehmer erlaubt. Diese dürfen jedoch nur zeitweise und mit entsprechendem Zeitausgleich in frei gearbeitet werden. Kommen Sie mit Ihrem Hauptjob und den zwei Minijobs regelmäßig auf 60 Stunden die Woche oder mehr, ist dies unzulässig. Der überschüssige Stundenanteil Ihres zweiten Minijobs wäre demnach unerlaubt.

Darf der Hauptarbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen?

Es gibt Unternehmen, die Ihren Mitarbeitenden die Ausübung einer weiteren Tätigkeit untersagen. Dies ist jedoch rechtlich nicht immer zulässig. Grundsätzlich dürfen Angestellte in ihrer Freizeit tun, was sie möchten. Möchten Sie in Ihrer freien Zeit arbeiten, haben Sie Berufsfreiheit. Diese gilt für freiberufliche, selbstständige sowie angestellte Nebentätigkeiten. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, durch welche Ihnen eine weitere Tätigkeit untersagt werden kann. Zu diesen gehören:

  • Gefährdung des Hauptarbeitsverhältnisses
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Konkurrenz zur Hauptbeschäftigung
  • Regelungen im Arbeitsvertrag
  • Regelungen im Tarifvertrag

Sie dürfen neben Ihrer Haupttätigkeit nur zwei Minijobs ausüben, wenn Sie die gesetzliche Grenze der maximalen Wochenstundenarbeitszeit nicht überschreiten. Zudem dürfen Ihre weiteren Tätigkeiten Ihre Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen. Wenn Sie durch die Mehrbelastung dauerhaft müde, unkonzentriert sind, kann eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses Ihrer Hauptbeschäftigung vorliegen. In diesem Fall kann der Minijob untersagt werden. Das gilt auch für selbstständige Minijobber, die durch Ihre Tätigkeit Ihren Hauptjob negativ beeinflussen.

Weiterhin gibt das Bundesurlaubsgesetz vor, dass während des Urlaubs keine Tätigkeit ausgeübt werden darf, die den Zweck des Urlaubs, also Ihre Erholung, gefährden darf. Hier kommt es auf Ihre Belastung beim Minijob an oder auf die verbleibende Erholungszeit im Urlaub.

Sollten Sie in Ihrer Freizeit vom Hauptjob einen Minijob bei einem Konkurrenzunternehmen ausüben, darf der Hauptarbeitgeber dies verbieten. Denn diesem sind Sie zur Treue und Loyalität verpflichtet. Andernfalls könnten Sie Ihrer Hauptarbeit in der Freizeit Kunden abwerben und damit das Unternehmen gefährden.

Zusätzliche Hürden gibt es im Hinblick auf Arbeits- und Tarifverträge. Wenn in diesem steht, dass eine weitere Tätigkeit der Zustimmung des Hauptarbeitgebers bedarf und die Voraussetzungen dafür beschrieben sind, müssen Sie diese vor der Aufnahme eines Minijobs einholen.

2 Minijobs gleichzeitig: Welche Versicherungen sind Pflicht?

Egal, ob Sie ein Hauptbeschäftigungsverhältnis haben oder nicht, bei Minijobs gilt die Rentenversicherungspflicht. Den Hauptteil der Rentenversicherung von 15 Prozent zahlt der Arbeitgeber. Die restlichen 3,6 Prozent werden Ihnen als Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen. Wenn Sie sich den Eigenanteil sparen wollen, können Sie durch den Arbeitgeber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen lassen. Hier ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Befreiung für alle weiteren Minijobs gilt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und endet erst dann, wenn alle Minijobs beendet oder gekündigt wurden, die zum Zeitpunkt der Befreiung aktiv waren. Überdies müssen bereits zuvor getätigte Meldungen bei einem anderen Beschäftigungsverhältnis angepasst werden.

Neben der Rentenversicherung können auch Beiträge zur Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung fällig werden. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie zwei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse neben einem Hauptjob haben. Der erste Nebenjob bleibt sozialversicherungsfrei, wenn der zulässige Höchstsatz nicht überschritten wird. Wenn Sie 2 Minijobs gleichzeitig haben, wird das Einkommen des zweiten Nebenjobs dem des Hauptjobs zugerechnet und ist sozialversicherungspflichtig. Es müssen also Beiträge zur Krankenversicherung, Renten- und Pflegeversicherung entrichtet werden.

Kurzfristige Minijobs als Ausnahme

Sie haben bereits einen Hauptjob und eine geringfügige Beschäftigung, möchten aber kurzfristig eine weitere ausüben? Dies ist kein Problem, wenn die Beschäftigung im Jahr höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage getätigt wird. Ein entsprechender Nebenjob kann abgabenfrei ausgeführt werden, muss jedoch angemeldet werden.

Der gleiche Arbeitgeber: Darf man 2 Minijobs haben?

Sie möchten 2 Minijobs gleichzeitig bei ein und demselben Arbeitgeber ausüben? Während Sie generell zwei Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern nachgehen dürfen, sind zwei Minijobs bei ein und demselben Arbeitgeber nicht möglich. Dies gilt auch, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, denn mehrere Tätigkeiten beim selben Arbeitgeber werden zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zusammengefasst. Die einzige Ausnahme gibt es für Auszubildende, die neben ihrer Ausbildung noch einer geringfügigen Beschäftigung im Ausbildungsbetrieb nachgehen.