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Einschlägige Berufserfahrung: Was bedeutet sie in der Bewerbung?

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Immer wieder liest man in den verschiedenen Stellengesuchen die Angabe „Einschlägige Berufserfahrung“. Doch was ist eigentlich damit gemeint und mit welchen Erfahrungen kann man bei solchen Anforderungen überzeugen? Wir haben für Sie einmal aufgeschlüsselt, was mit diesem Begriff genau gemeint ist und wie sich diese Anforderung von anderen Anforderungen abgrenzt.

Wie definiert sich eine einschlägige Berufserfahrung?

Arbeitgeber sowohl der freien Wirtschaft als auch tarifgebundene Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nutzen immer wieder die Bezeichnung einschlägige Berufserfahrung. Aus diesem Grund muss man diesen Begriff von zwei Seiten aus betrachten. Denn der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) hat hier eine klare Definition, welche allerdings in der freien Wirtschaft deutlich weiter ausgelegt wird. Schauen wir uns also beide Positionen der Arbeitgeber einmal genauer an.

Die einschlägige Berufserfahrung gemäß TVöD

Laut §16 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst wird genau definiert, dass man bei der Einstellung von Beschäftigten bei Bewerbern für bestimmte Positionen hinsichtlich der Entgeltgruppe auf das Vorhandensein einschlägiger Berufserfahrung zu achten habe. Die exakte Definition einer einschlägigen Berufserfahrung lautet:

„Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. […] Die einschlägige Erfahrung muss in einer „beruflich“ ausgeübten Tätigkeit, regelmäßig also in einem Arbeitsverhältnis, erworben worden sein. Dazu muss die Tätigkeit nachhaltig zum Verdienst ausgeübt worden sein. Das setzt die tatsächliche Ausübung des Berufs voraus. Unerheblich ist, bei welchem Arbeitgeber die Tätigkeit ausgeübt wurde. […] Die/der Beschäftigte hat den Nachweis über die Gewinnung der einschlägigen Berufserfahrung zu führen. Allein ein Arbeitsvertrag genügt nicht. Für eine Überprüfung der tatsächlichen Gegebenheiten eignen sich z. B. Arbeitszeugnisse des vorherigen Arbeitgebers und Tätigkeits-/Stellenbeschreibungen.“

Arbeitgeber haben hierbei einen gewissen Spielraum und können somit trotz der engen Definition unterschiedliche Berufserfahrung als einschlägig definieren. Unter anderem können auch Praktika als Qualifikationen zählen, wenn diese in einem gleichartigen Aufgabenfeld mit gleichen Tätigkeiten abgeleistet wurden.

Für die Stufenzuordnung in eine bestimmte Stufe oder Entgeltgruppe muss man also nicht unbedingt Jahre an Erfahrung als Bewerber mitbringen, sondern es können auch Praktika genügen, sofern diese in einem deckungsgleichen Arbeitsumfeld abgeleistet wurden. Als Berufserfahrung gilt somit nicht nur ein festes Arbeitsverhältnis, welches über Jahre besteht, sondern auch Praktika oder Werkstudententätigkeiten, sofern diese für die Stelle als ausreichend relevant erachtet werden. Je höher die avisierte Stufe oder Entgeltgruppe, umso mehr Berufserfahrung in einer bestimmten Tätigkeit wird vom Bewerber in der Regel erwartet.

Die einschlägige Berufserfahrung in der freien Wirtschaft

Auch in der freien Wirtschaft ist Berufserfahrung für eine Einstellung von entscheidender Bedeutung. Denn mit einer vorhandenen Berufserfahrung verringern sich die Einarbeitungszeiten für neue Mitarbeiter deutlich, sodass Arbeitgeber dem Bewerber den Vorzug gibt, welcher eine Berufserfahrung im gleichen oder ähnlichen Umfeld aufweisen kann.

Allerdings gibt es im Gegensatz zum öffentlichen Dienst hier keine Verträge oder Regeln, welche die einschlägige Berufserfahrung näher definieren. Es hängt also maßgeblich vom Arbeitgeber ab, welche Anforderungen er unter diesem Begriff definiert. Das bedeutet somit, dass Sie als Bewerber bei Unternehmen in der freien Wirtschaft nicht von vorneherein wissen können, wie viele Jahre und welche Tätigkeiten als Berufserfahrung anerkannt werden. Es kann also sein, dass Ihre Praktika oder Ihre Werkstudentenjobs als einschlägige Berufserfahrung akzeptiert werden, sofern diese im Lebenslauf und in der Bewerbung entsprechend dokumentiert sind. Es kann allerdings auch Unternehmen geben, welche unter diesem Begriff ein mehrmonatiges oder sogar mehrjähriges Arbeitsverhältnis verstehen.

Diese Erfahrungen gelten als einschlägige Berufserfahrung

Was können Sie also in Ihrer Bewerbung oder in Ihrem Lebenslauf als Berufserfahrung angeben, was von Arbeitgebern als solche auch anerkannt wird? Einschlägige Berufserfahrungen können sein:

  • Werkstudentenjobs
  • Praktika in ähnlicher Funktion und Rolle
  • Ausbildungen im Berufsfeld
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten in ähnlicher Funktion
  • Ein mehrmonatiges oder mehrjähriges Arbeitsverhältnis in ähnlicher Funktion

Während im öffentlichen Dienst viele dieser Elemente angenommen werden, kann dies in der freien Wirtschaft anders aussehen. Vieles hängt also vom Arbeitgeber oder von dessen Personalabteilung ab, was dort als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird.

So vermitteln Sie Ihre Berufserfahrung in der Bewerbung

Doch wie genau können Sie nun die bestehende Berufserfahrung in der Bewerbung oder im Lebenslauf hervorheben? Am einfachsten funktioniert dies, indem man die Sicht des Arbeitgebers annimmt. Welche Tätigkeiten und welche Funktionen soll ich in der ausgeschriebenen Position übernehmen? Diese Tätigkeiten müssen entsprechend von einem Praktikum oder von einem Arbeitsverhältnis abgedeckt werden.

In der Bewerbung und im Lebenslauf müssen diese Beschäftigungen somit nicht nur prominent präsentiert, sondern auch präzisiert werden. Genauer gesagt muss man nicht nur angeben, dass man beispielsweise als Werkstudent beim Unternehmen XY aktiv war, sondern auch, was man im Rahmen dieses Praktikums gemacht hat. Bewerben Sie sich beispielsweise bei einem Softwareunternehmen, sollte man herausstellen, dass man bei Unternehmen XY im Rahmen verschiedener Praktika in genau diesen Bereichen bereits tätig war. Bestätigungen des Praktikums mit Tätigkeitsangaben können hier enorm hilfreich sein. Je mehr Informationen Sie dem potenziellen Arbeitgeber an die Hand geben, umso größer die Chancen im Bewerbungsprozess, einen Schritt weiterzukommen.

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