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Urlaubsanspruch Minijob: Worauf Sie achten müssen

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Der Urlaubsanspruch bei einem Minijob wirft oft Fragen auf. Haben Arbeitnehmer in Form von Minijobbern überhaupt Anspruch auf bezahlten Urlaub? Wie viele Tage an Urlaub stehen Ihnen zu und wie werden diese berechnet? In diesem kurzen Ratgeber erfahren Sie die wichtigsten Punkte zum Thema Urlaubsanspruch beim Minijob und worauf Sie als Minijobber achten müssen.

Gesetzliche Grundlage: Bundesurlaubsgesetz

Auch wenn Sie „nur“ einen Minijob ausüben, haben Sie als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das BUrlG gilt für alle Arbeitnehmer und dies unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Verdienst. Somit haben auch Minijobber einen Anspruch auf Urlaub, obgleich sie weniger Stunden und Tage im Betrieb verbringen.

Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 20 Werktage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Werktage sind alle Tage des Kalenders, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Bei einer Arbeitswoche mit 6 Tagen entspricht dies einem Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte. Behalten Sie bei dieser Regelung im Hinterkopf, dass es sich beim gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch um eine absolute Untergrenze handelt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern und damit auch Minijobbern durchaus mehr Urlaubstage gewähren. Häufig ist dies in Tarif- oder Arbeitsverträgen geregelt.

Berechnung des Urlaubsanspruchs für Minijobber

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei einem Minijob erfolgt anteilig zur Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. Das bedeutet, dass sich die Anzahl der Urlaubstage nach den wöchentlichen Arbeitstagen richtet. Je weniger Arbeitstage pro Woche Sie im Minijob arbeiten, desto geringer fällt Ihr Urlaubsanspruch aus.

Hier ein paar Rechenbeispiele für die Anzahl der Arbeitstage pro Woche:

  • Arbeiten Sie an 5 Arbeitstagen pro Woche, haben Sie Anspruch auf die vollen 20 Urlaubstage im Jahr.
  • Bei 3 Arbeitstagen pro Woche stehen Ihnen entsprechend 12 Urlaubstage zu.
  • Sind Sie nur an 2 Arbeitstagen pro Woche im Minijob tätig, beläuft sich Ihr Urlaubsanspruch auf 8 Tage pro Jahr.

Es gilt dabei immer, den Urlaubsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten von 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche) als Grundlage zu nehmen und diesen im Verhältnis zur Anzahl Ihrer wöchentlichen Arbeitstage zu berechnen.

Arbeiten Sie schon länger in Ihrem Minijob, können Sie unter Umständen sogar mehr als den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch haben. Nach dem Bundesurlaubsgesetz erhöht sich der Urlaubsanspruch nämlich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Nach sechs Monaten im Betrieb haben Sie als Minijobber Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub, basierend auf Ihrer Betriebszugehörigkeit im laufenden Kalenderjahr.

Etwas komplizierter wird es, wenn Sie im Minijob nur unregelmäßig oder wenige Stunden pro Woche arbeiten. Hier greift eine Sonderregelung im Bundesurlaubsgesetz. Diese besagt, dass Arbeitnehmer, die nicht an jedem Werktag einer Woche arbeiten, für jeden vollen Monat der Beschäftigung ein Zwölftel des Jahresurlaubs erhalten. Die genaue Anzahl der Urlaubstage pro gearbeiteten Monat hängt von der individuellen Arbeitszeit nach Stunden ab.

Urlaubsentgelt vom Arbeitgeber für Minijobber

Während Ihres Urlaubs haben Sie als Minijobber selbstverständlich Anspruch auf Ihr übliches Arbeitsentgelt und damit das sogenannte Urlaubsentgelt. Aber wie hoch fällt dieses aus? Gemäß Bundesurlaubsgesetz berechnet sich die Höhe des Urlaubsentgelts nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs.

Bei der Berechnung werden jedoch nur die Tage berücksichtigt, an denen Sie als Minijobber tatsächlich gearbeitet haben. Sonderzahlungen wie Überstundenvergütungen, Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit oder auch Provisionen fließen nicht in die Berechnung des Urlaubsentgelts ein. Maßgeblich ist immer der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen ohne Extra-Zahlungen.

Ein Rechenbeispiel:

  • Sie haben in den letzten 13 Wochen vor Ihrem Urlaub insgesamt 1.200 Euro in Ihrem Minijob verdient.
  • In diesem Zeitraum haben Sie an 30 Arbeitstagen gearbeitet.
  • Dann beträgt Ihr durchschnittlicher Tagesverdienst 40 Euro (1.200 Euro / 30 Arbeitstage).
  • Diesen Betrag erhalten Sie als Minijobber auch für jeden Urlaubstag als Urlaubsentgelt.

Resturlaub und Übertragung ins Folgejahr

Auch als Minijobber sollten Sie darauf achten, Ihren Jahresurlaub möglichst bis zum Ende des Kalenderjahres zu nehmen. Nicht genommener Urlaub verfällt in der Regel am 31. März des Folgejahres. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen eine Übertragung des Resturlaubs bis zum 31. Dezember des Folgejahres möglich ist. Das tritt beispielsweise bei längerer Krankheit oder Elternzeit ein.

Wenn Sie aus betrieblichen Gründen Ihren vollen Urlaubsanspruch als Minijobber nicht nehmen konnten, muss Ihr Arbeitgeber Sie darauf hinweisen und Ihnen ermöglichen, den Resturlaub bis zum gesetzlichen Übertragungszeitraum zu nehmen. Ansonsten riskiert er unter Umständen Schadenersatzansprüche.

Und noch ein Fakt ist wichtig: Wenn Sie Ihren Minijob unterjährig beenden, haben Sie Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung für den bisher nicht genommenen Urlaub. Auch hier erfolgt die Berechnung anteilig nach den gearbeiteten Monaten. Pro vollen Monat steht Ihnen dann ein Zwölftel des Jahresurlaubs als Urlaubsabgeltung zu.

Nutzen Sie als Minijobber Ihren Urlaubsanspruch

Auch als Minijobber sollten Sie auf Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch bestehen und diesen möglichst vollständig in Anspruch nehmen. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich dabei anteilig nach Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit bzw. der Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Woche. Während des Urlaubs haben Sie Anspruch auf Ihr übliches Arbeitsentgelt.

Das Thema Urlaub und Urlaubsanspruch sollten Sie als Minijob-Bewerber am besten direkt bei der Einstellung oder auch zwischendurch offen mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, um Missverständnisse zu vermeiden. Nur wenn beide Seiten die gesetzlichen Regelungen kennen und beachten, steht einem erholsamen Urlaub auch als Minijobber nichts im Wege.

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